Solarenergie und Bürgerenergiegenossenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat mit der Prüfung zu beauftragen,
- ob auf dem Gelände oberhalb der Erzkaut sowie auf dem Gelände der Erdfunkstelle weitere Solarenergieanlagen errichtet werden können.
- ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen von städtischer Seite eine Bürgerenergiegenossenschaft gegründet werden kann, mit deren Hilfe Bürgerinnen und Bürger Solarenergieanlagen privat installieren können.
Begründung:
Die Stadt Neu–Anspach hat in den vergangenen Jahren mehrfach für sich in Anspruch genommen, Klimakommune zu sein. Um die Herausforderungen des Klimawandels gesamtgesellschaftlich bewältigen zu können, ist es unabdingbar auch in Neu–Anspach den Ausbau von Solarenergie als alternativem Energieträger voranzutreiben. Zu diesem Zweck verhandelt die Stadtverordnetenversammlung
auf ihrer heutigen Tagesordnung auch eine Vorlage zur Durchführung einer Solarkampagne ab dem Jahr 2022 (Vorlage 291/2021).
Darüber hinaus ist es notwendig, schon jetzt konkrete Flächen seitens der Stadt Neu–Anspach zu ermitteln, auf denen Solaranlagen realisiert werden können. Um gerade auch für Bürgerinnen und Bürger, die altersbedingt nur schwer einen Kredit bei einer Bank zur Realisierung privater Solarflächen bekommen, könnte es ein sinnvolles Mittel sein, eine Bürgerenergiegenossenschaft zu gründen.