Bauen und Wohnen

Bauen und Wohnen

Seit Jahren ist in Neu-Anspach eine Explosion der Wohnraumpreise zu beobachten. Im Zuge der Verlängerung der S-Bahn ist ein weiterer Preisanstieg zu befürchten. Dieser Preisanstieg betrifft uns alle:

  • wenn wir Wohnraum für unsere Kinder suchen, damit diese in der Nähe bleiben können,
  • wenn wir Wohnraum für unsere Eltern oder Großeltern suchen, damit wir uns um diese im Alter kümmern können,
  • wenn wir zu einer Berufsgruppe gehören, mit deren Einkommen Wohnraum kaum noch bezahlbar ist.

Doch wie lebenswert ist eine Stadt, die keinen bezahlbaren Wohnraum mehr für Gering- und Durchschnittsverdiener anbietet? Verantwortungsvolle Politik muss jetzt gegensteuern, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern. Hierbei stehen folgende Problemschwerpunkte im Fokus.

Der profitorientierte Ankauf von Grundstücken in der Stadt vor allem auch durch Großinvestoren mit der Spekulation, diese im richtigen Augenblick gewinnbringend veräußern zu können, stellt ein Hauptproblem für die Preisentwicklung von Grundstücken dar. Daher setzen wir uns für folgende Punkte ein:

  • Baurecht darf nur noch dann geschaffen werden, wenn die Stadt Neu-Anspach Eigentümerin der betroffenen Bauflächen ist.
  • Anlage eines Flächenpools durch die Stadt Neu-Anspach, um bei Bedarf Grundstücke selbst ausweisen und entwickeln zu können
  • Nutzung des Flächenpools, um Familien bezahlbare Bauflächen zur Verfügung stellen zu können (z.B. über Erbbaurecht)
  • Zu diesem Zwecke soll die Stadt Neu-Anspach auch eine Vorkaufssatzung beschließen, um diesem Flächenpool Grundstücke zielgerichtet zuführen zu können.

Investoren

Neu-Anspach ist in den letzten Jahren zu einem Eldorado für Investoren und Architekten geworden, die ihre Träume von besonders hochklassigen Immobilien verwirklichen wollen. Die Folge sind insbesondere Eigentumswohnungen zu überteuerten Preisen. Diese Projekte setzen jedoch den Wohnungsmarkt immer weiter unter Druck. Damit muss Schluss sein!

  • Investoren, die auf Baugrund in öffentlicher Hand ihre Bauvorhaben realisieren, werden durch eine entsprechende städtische Gestaltungssatzung dazu verpflichtet, mind. 40% der entstehenden Wohnungen als bezahlbaren Wohnraum auszuweisen. Hierbei kann sich an den „Verfahrensgrundsätzen zur Sozialgerechten Bodennutzung“ der Stadt München orientiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, gleich welchen Einkommens, sich Wohnraum in Neu-Anspach leisten können.
  • Kein Baurecht für Investoren, deren Vorstellungen offensichtlich nur zu ausschließlich hochpreisigem und für große Teile der Bevölkerung nicht mehr bezahlbarem Wohnraum führen.

Bezahlbarer Wohnraum

Ein städtisches Gemeinwesen ist nur dann liebens- und lebenswert, wenn sich alle Bevölkerungsgruppen Wohnraum in der Stadt leisten können. Doch speziell für Geringverdiener und junge Familien existiert in Neu-Anspach so gut wie kein Wohnungsmarkt:

  • Es ist vorrangig Geschosswohnungsbau zu realisieren, um den Wohnungsmarkt zu entlasten und den Flächenbedarf je Wohneinheit zu minimieren. Dabei sollen die realisierten Bauten maximal dreistöckig sein, um sich harmonisch ins Stadtbild einzufügen.
  • Die für den bezahlbaren Wohnungsbau zuständige „Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH“, an der die Stadt Neu-Anspach mit ca. 30% beteiligt ist, muss stärker in die Pflicht genommen werden, endlich in entsprechende Wohnungen zu investieren. Hierfür werden sich die Vertreterinnen und Vertreter der SPD in den entsprechenden Gremien einsetzen.
  • Die Stadt Neu-Anspach muss verstärkt in sog. Belegungsrechte investieren. Diese ermöglichen es der Stadt, bei neu geschaffenen Wohnflächen den Mietpreis festzulegen.
  • In den nächsten Jahren werden zahlreiche Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus aus der Sozialbindung fallen. Hier muss die Stadt Neu-Anspach gegensteuern und zügig den Bau von Wohnungen realisieren oder die bisherigen Wohnungen in der Sozialbindung halten. Hierbei sind auch alternative Baukonzepte mit einzubeziehen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass sich Bürgergenossenschaften zur Realisierung von Bauprojekten gründen.

Wohnraum für alle Lebenslagen

Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Bauflächen ist auf die Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen besonders Rücksicht zu nehmen. Hierunter fällt barrierefreies Wohnen. Auch der Wohnungsmarkt in Neu-Anspach muss auf den demographischen Wandel reagieren. Insgesamt ist bei der Realisierung von neuem Wohnraum an folgende Gruppen zu denken:

  • Seniorengerechtes- und barrierefreies Wohnen: Viele ältere Bürgerinnen und Bürger leben alleine in einem großen Haus und würden sich vielleicht gerne verkleinern oder sind plötzlich auf ein behinderten- und seniorengerechtes Wohnen angewiesen. Hier muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass verstärkt entsprechender Wohnraum entwickelt wird. Auch unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern muss in Neu-Anspach eine Perspektive geboten werden!
  • Investoren, die auf Baugrund in öffentlicher Hand ihre Bauvorhaben realisieren, werden durch eine entsprechende städtische Gestaltungssatzung dazu verpflichtet, einen festen Prozentsatz der entstehenden Wohnungen barrierefrei zu gestalten.
  • Wohnungen für Studierende und Auszubildende: Neu-Anspach ist mit seiner Lage an der Taunusbahn auch ein potentielles Ziel von Studentinnen und Studenten, die sich Wohnraum im unmittelbaren Speckgürtel von Frankfurt nicht mehr leisten können. Auch junge Menschen aus Neu-Anspach möchten vielleicht gerne eine eigene Wohnung während des Studiums nahe der Heimat haben, finden aber keine entsprechenden Angebote. Hier kann mit der Ausweisung von Studentenwohnheimen Abhilfe geschaffen werden. Davon können auch die örtlichen Gewerbetreibenden profitieren, die dort eventuell ihre Auszubildenden unterbringen.

Flächenausweisung

Die SPD wird sich für eine moderate Entwicklung Neu-Anspachs einsetzen. Eine Ausweisung großer Baugebiete oder die Ausweisung vieler kleiner Baugebiete gleichzeitig lehnen wir ab. Insgesamt sind uns vor allem folgende Punkte wichtig:

  • Die moderate Entwicklung der Stadt soll sich bei Gewerbe- und Wohneinheiten am Bedarf orientieren.
  • Bebauungen sollen sich an ökologischen und energetischen Standards orientieren.
  • Das geschätzte zusätzliche Verkehrsaufkommen muss vorab geprüft und eine weitere Belastung der innerörtlichen Durchgangsstraßen vermieden werden.
  • Die städtische Infrastruktur darf nicht überfordert werden (Wasser- und Abwasserversorgung, Kindertagesstättenplätze, medizinische Versorgung, Schulen, Sportstätten).