In den letzten Wochen wird das für alle Beteiligten unschöne Thema Grundsteuer intensiv diskutiert. Die Stadt Neu-Anspach und unser Bürgermeister Thomas Pauli – Bürgermeister der Stadt Neu-Anspach haben nun die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu zusammengestellt:
WARUM IST EINE GRUNDSTEUERERHÖHUNG NOTWENDIG?
Die Stadt Neu-Anspach ist gesetzlich gezwungen einen ausgeglichenen
Haushalt vorzulegen. Ein großer Teil der Einnahmen der Stadt besteht in
der Einkommens- und Gewerbesteuer, die das Land Hessen (Einkommensteuer)
den Kommunen anteilig überweist. Der Haushalt 2019 wurde auf Basis der
Steuer-Prognose der Landesregierung für 2019 erstellt. Diese hat sich
nicht erfüllt, sondern fiel rund 2 Millionen Euro niedriger aus.
Entsprechend war der aufgestellte Haushalt 2019, trotz Einsparungen und
vorsichtiger Kalkulation, nicht mehr ausgeglichen. Ein
Nachtragshaushalt wurde notwendig. Da auch dieser ausgeglichen sein muss, erfolgt die Erhebung des „Generationenbeitrags“.
WARUM HEIßT DIE STEUERERHÖHUNG „GENERATIONENBEITRAG“?
Mit dem Begriff des Generationenbeitrags und auch der
„Nachhaltigkeitssatzung“ bekennt sich die Stadt dazu, nicht auf Kosten
künftiger Generationen zu leben, also für ein Haushaltsdefizit im
laufenden Jahr auch die aktuellen Bürger heranzuziehen und nicht die
Schuldenlast an künftige Generationen weiterzugeben.
WARUM WURDE DAS DEFIZIT NICHT PER KREDIT FINANZIERT?
Der Haushalt einer Stadt muss ausgeglichen sein. Das gibt das Land
Hessen vor. Eine Kreditfinanzierung wäre also nicht möglich. Zudem würde
damit die aktuelle Generation zu Lasten der künftigen leben.
GAB ES KEINE ANDEREN FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN, ETWA EINSPARUNGEN?
Die Stadtverordneten haben mit dem regulären Haushalt 2019 der
Verwaltung bereits rund sieben Prozent Einsparungen auferlegt. Diese hat
die Verwaltung erbracht. Weitere Einsparungen schienen nicht möglich.
Auch sonst wurden in der politischen Diskussion keine größeren
Sparpotentiale ausgemacht, die den aktuellen Ergebnishaushalt spürbar
entlastet hätten. Auch deshalb erfolgte der Beschluss der
Grundsteuererhöhung mit großer Mehrheit.
IM BESCHEID IST NIRGENDWO VON „GENERATIONENBEITRAG“ DIE REDE. WARUM STEHT DORT NUR „GRUNDSTEUER“?
Eine Stadt darf nicht beliebig Steuern und Beiträge erheben. Daher
handelt es sich beim Generationenbeitrag formal um die Grundsteuer. Mit
der Nachhaltigkeitssatzung haben Verwaltung und Stadtverordnete aber das
Versprechen abgegeben, dass es sich um einen zusätzlichen,
vorübergehenden und vor allem im Nachgang zu überprüfenden Beitrag
handelt.
WARUM IST DANN IM BESCHEID VON „KÜNFTIGEN JAHREN“ DIE REDE?
Die Grundsteuersätze sind grundsätzlich „bis auf weiteres“ zu
beschließen. Die Bescheide werden an dieser formalen Situation
ausgerichtet. Mit der Nachhaltigkeitssatzung hat sich die
Stadtverordnetenversammlung aber zu einer Überprüfung im nächsten Jahr
verpflichtet.
DIE GRUNDSTEUER WIRD RÜCKWIRKEND ZUM 1.1. ERHÖHT? IST DAS NICHT VERBOTEN?
Das Gegenteil ist der Fall. Die sogenannten Hebesätze der Grundsteuer
sind immer für ein gesamtes Kalenderjahr festzulegen. Mit Bekanntwerden
des Defizits für 2019 musste daher die Grundsteuer für das laufende Jahr
erhöht werden.
ICH KANN DIE ERHÖHUNG NICHT ZAHLEN. GIBT ES EINE STUNDUNGSMÖGLICHKEIT?
Um die Bürger nicht auf einen Schlag zu belasten wurde die Nachzahlung
für die erste Jahreshälfte auf August festgesetzt. Wen die Erhöhung in
wirtschaftliche Not bringt, kann eine Stundung beantragen. Dies ist für
Steuern und Abgaben grundsätzlich möglich.
WIE STARK WERDEN DIE BÜRGER EIGENTLICH MEHRBELASTET?
Die Grundsteuer orientiert sich am Wert des Grundbesitzes. Das heißt,
dass Besitzer eines freistehenden Einfamilienhauses auf großem
Grundstück mehr bezahlen als die Bewohner einer Zwei-Zimmer-Wohnung.
Durchschnittlich liegt die beschlossene Steuererhöhung bei unter fünf
Euro pro Monat pro Einwohner.
MUSS ICH JETZT IN EINEM JAHR MEHR GRUNDSTEUER PLUS STRAßENBEITRÄGE ZAHLEN?
Nein. In der gleichen Sitzung, in der der Generationenbeitrag
eingeführt wurde, haben die Stadtverordneten beschlossen, auf die
Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten, um eine Doppelbelastung von
Bürgern zu verhindern.